Tür aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie einfache Tür aus Holzlatten Einfache Tür der Dogon in Mali mit Verriegelung für den Zugang beispielsweise zu einem Vorratsspeicher Holztür am Seitenportal der evangelischen Christuskirche in Heidelberg Handelsübliche (rechts angeschlagene) Innentür mit Zarge Wandausschnitt für eine Tür im Rohbau Tür mit Einsatztür, zahlreichen funktionellen Beschlägen und Fassung (Bemalung) Eine Tür, vor allem ober- und mitteldeutsch Türe, auch Tor für größere Exemplare, ist eine Einrichtung zum Schließen einer Öffnung in einer Wand, in einer Mauer, in einem Durchgang oder in einem Einstieg. Eine Tür erlaubt das Abgrenzen von Innen- und Außenräumen gegen andere Räumlichkeiten oder andere Außenbereiche bei erhaltener Durchgangsmöglichkeit. Mit einem Schloss können Türen verschlossen und die Räumlichkeiten unzugänglich gemacht werden. Neben der optischen Gestaltung sind Wärme-, Schallschutz sowie die Erfüllung weiterer baulicher Bestimmungen oder Anforderungen wie Rauchschutz, Strahlenschutz (Röntgenräume) oder Brandschutz sowie die mechanische Sicherheit bestimmend für Ausführung und Konstruktion von Türen. Diese Zusatzfunktionen können auch durch Einlagen in das Türblatt, zusätzliche Abdichtungen zwischen Türblatt und Türrahmen oder durch die Abfolge mehrerer Türen erreicht werden. Das Fenster ist mit der Türe verwandt, ist aber nicht begehbar. Als Mischform besteht die Fenstertüre. Die weltweit höchsten Türen sind jene des Vehicle Assembly Building mit 139 m. Spezielle Ausführungen sind von kulturgeschichtlicher Bedeutung, beispielsweise Bronzetüren oder Kassettentüren. Das Wort Tür ist als althochdeutsch turi, tura seit dem 8. Jahrhundert belegt (mittelhochdeutsch tür(e)) und geht wie altisländisch dyrr auf urgermanisch *dur- (aus urindogermanisch *dhwer-) zurück. Inhaltsverzeichnis 1 Grundlegende Bauformen 2 Türbestandteile im Bauwesen 3 Beschläge der Tür 3.1 Türangel 3.2 Türband 3.3 Türschloss 3.3.1 Schlossfalle 3.3.2 Türgriff 3.3.3 Schließblech 3.3.4 Türriegel 3.3.5 Schließzylinder 4 Zubehör 5 Türen nach ihrer Funktion 5.1 Personentüren 5.2 Gerätetüren 6 Türen nach ihrer Bewegungsart 7 Türen nach Material 8 Türen nach Art der Zarge 9 Normen und Standards 9.1 Türblatt- und Zargenmaße 9.2 Einbaumaße 10 Siehe auch 11 Literatur 12 Weblinks 13 Quellen Grundlegende Bauformen Die häufigste Version ist die Anschlagtür mit einem beweglichen Türblatt, welches drehbar mit zwei oder mehr Scharnieren (Türbänder) am Türrahmen (Zarge, Türfutter) befestigt ist. Eine Schiebetür ist mit Laufschienen am Rahmen befestigt, in denen das Türblatt aufgehängt oder eingefügt ist und seitlich verschoben werden kann. Bei Falttüren sind der oder die Türflügel durch Scharnierbänder oder flexible Streifen in mehrere Teile gegliedert, die sich beim Öffnen aus der Schließebene herausfalten. Daneben gibt es noch zahlreiche Varianten von Türen nach ihrer Bewegungsart. Türbestandteile im Bauwesen Türblatt: Das Türblatt bildet den eigentlichen beweglichen Teil der Tür. Türstock: Der Türstock ist der Teil des Rahmens, in den die Tür schließt. Türsturz: Der obere Teil des Stocks. Trägt ursprünglich die Last der Wandbereiche oberhalb der Tür und leitet sie auf die Steher des Stocks ab. Türschwelle: Der bodenseitige Abschluss der Tür, altertümlich zumindest einseitig erhaben, heute oft bündig bzw. überdeckt. Gleichzeitig der Übergang zwischen den unter Umständen unterschiedlichen Bodenbelägen der durch die Türe getrennten Räumlichkeiten. Türzarge oder Türfutter: Die Türzarge bildet einen dreiseitigen Rahmen um die Tür, mit einer Schiene (Schwelle) unten. Die drei Seiten (links und rechts, oben) werden gleich ausgeführt. Bei Stahlzargen wird die Zarge in einem Stück geliefert und eingebaut. Blindstock: Der Blindstock ist ein bei der fertigen Tür nicht sichtbares Element. Er wird bereits im Rohbau eingebaut. Mit Hilfe des Blindstockes, der auch als Putzleiste fungiert, wird es möglich, den fertigen Stock erst nach Einbau des Fußbodenbelages zu installieren. Damit sind der Stock und das Türblatt vor etwaigen Schäden im Laufe der Bauarbeiten geschützt. Ursprünglich besteht ein Türstock aus starken, rohen Hölzern, der nachher verblendet wird. Blende: Die Sichtteile des Stocks, oft als Zierblende ausgeführt; bei der Zarge mit integriert. Türfalz: Der Türfalz kann gefälzt oder stumpf (gerade) ausgeführt werden. Wenn besondere Ansprüche in der Wärme- oder Schalldämmung gefordert sind, wird dem mit einem Doppel- oder Dreifachfalz nachgekommen. Türdichtung: Die Dichtung bei modernen Türen besteht aus Kunststoff bzw. Gummi. Sie wird in einem Stück rund um das Türblatt in der Zarge montiert und bildet damit einen geschlossenen Abschluss. Die Bodendichtung kann absenkbar, z. B. als Schleifer etc. ausgeführt sein. Beschläge der Tür Beschläge sind alle an der Tür angebrachten funktionellen und/oder verzierenden Teile: Türangel Am Rahmen bzw. Stock befestigte Drehachse (Dorn oder Bolzen), an welcher das Türblatt aufgehängt (daher der Name) ist. Meist werden zwei, bei schweren Türen oder solchen, mit erhöhten Sicherungsanforderungen, auch drei oder mehr verwendet. Türangeln wurden ursprünglich in Holz oder auch Stein ausgeführt, später in geschmiedetem Metall, welches in das Tragmaterial eingelassen oder eingeschlagen wurde. Heute werden die Türangeln i.d.R. in den Rahmen bzw. Stock eingebohrt oder eingelassen und -geschraubt. Türband Ursprünglich ein eisernes Band mit einem zu einem Auge umgebogenen Ende, welches den Dorn der Angel umfasst und am anderen, langen Ende fest auf dem Türblatt fixiert war. Durch die heute gebräuchlichen Einbohrbänder ist diese Konstruktion obsolet und dient nur gelegentlich noch zu dekorativen Zwecken. Umgangssprachlich wird die Einheit aus Band und Angel zusammenfassend als Band bezeichnet. Moderne Türbänder für Türen mit erhöhten Anforderungen sind im Regelfall nachträglich in Höhe und Neigung einstellbar. Neben dem geläufigen Einbohrband gibt es noch eine Vielzahl weiterer sichtbar oder unsichtbar angeschlagener Bänder, z.B. das Fitschenband. Das obere Band ist bei geschlossener und geöffneter Türe durch das Gewicht der Türe durchgängig auf Zug belastet, das untere auf Druck. Bei geschlossener Türe wirken die Kräfte parallel zur Wand- bzw. Mauerfläche, bei geöffneter senkrecht zu dieser. Türen werden je nach Anschlagart (Lage der Bänder) als linke Türen (Tür DIN 107 links) oder als rechte Türen (Tür DIN 107 rechts) bezeichnet. Dabei werden die Türen von der Seite aus betrachtet, auf der die Türbänder sichtbar sind und nach der sich das Türblatt öffnet. Türschloss Mit Türschloss ist insgesamt eine mechanische Vorrichtung gemeint, mit welcher eine Türe fest verschlossen werden kann, sie besteht aus folgenden Elementen: Schlossfalle welche die Türe im geschlossenen Zustand (automatisch) einrasten lässt. Die Falle kann bei bestimmten Schlössern durch eine gesicherte Fallenfeststellung durch Drücker- und Schlüsselbewegung am Ausfahren gehindert werden. Türgriff Der Türgriff dient zum Bewegen des Türblattes, speziell zum Ziehen oder (bei Schiebetüren) Schieben ist er erforderlich. Er kann hervorstehend oder als Griffmulde ausgeführt sein, letzteres ist die bei Schiebetüren übliche Ausführung. Wenn mit ihn gleichzeitig die Schlossfalle betätigt werden kann, wird er als Türdrücker oder Türklinke bezeichnet. Durch Betätigung des Türdrückers wird die Falle zurückgezogen, um die Tür öffnen zu können. Bei drehbar aufgehängten Türen befindet sich in der Regel auf beiden Seiten des Türblatts ein Türdrücker, oder aber einseitig nur ein unbeweglicher Türknauf oder Stangengriff. In diesem Fall lässt sich von dieser Seite die Falle nicht entriegeln, sodass das Öffnen der Tür nur mithilfe eines Schlüssels möglich ist. Die Handgriffe an automatischen Fahrzeugtüren dienen beim heutigen Stand der Technik nur noch der Notöffnung. Ansonsten werden die Türen rechnergesteuert elektropneumatisch geöffnet und geschlossen; die Ansteuerung erfolgt über Drucktaster innen und außen, über Lichtschranken, Druckwellenschalter etc. (siehe auch Türsteuerung). Schließblech Mit dem Türdrücker lässt sich die eingerastete Falle des Türschlosses aus dem Schließblech lösen und die Tür kann geöffnet werden. Türriegel Mit diesem wird die Türe zusätzlich fest verschlossen (verriegelt). Die Mechanik zur Bewegung des Riegels wird entweder von Hand, mit dem Schlüssel oder mit einem speziellen Werkzeug (dem Neubauschlüssel) betätigt. Schließzylinder Als Schließzylinder bezeichnet man eine in das Schloss eingesetzte Mechanik, welche mechanisch durch einen Schlüssel oder in der Neuzeit elektronisch durch einen codierten Schlüssel oder einen Chip in Gang gesetzt wird und den Riegel öffnet oder schließt. Siehe auch Zugangskontrollsysteme mit Codenummereingabe oder biometrischer Erfassung. Weitere Bestandteile eines Türschlosses können Blendelemente wie Drückerschild (oder Türrosette) und Schlüsselschild sein, unter Umständen in einem Stück ausgeführt. Diese werden zusammen mit einem Drücker als Garnitur bezeichnet. Türen werden wie Fenster neben ihrer Konstruktionsart grundsätzlich unterschieden nach ihrer Öffnungsrichtung (auch Anschlag(s)- oder Aufschlag(s)richtung). Zubehör Weitere funktionelle oder schmückende Teile, die nicht zu den Beschlägen im eigentlichen Sinne zählen: Türantrieb: Motor zum Öffnen von Drehtüren. Diese werden nach einer bestimmten Offenhaltezeit durch einen Türschließer geschlossen bzw. das Öffnen der Türe von Hand wird unterstützt. Sie dienen auch dem Betrieb von Karusselltüren, die sich drehen, solange Personen sich in ihrem Drehbereich befinden, um anschließend in Geschlossenstellung stehen zu bleiben, oder aber zum Öffnen und Schließen von Schiebetüren. Bodentürantrieb: Wie Türantrieb, jedoch erfolgt die Installation hier an der Türunterseite von Anschlagtüren. Türstopper oder Anschlagdämpfer: Ein Gummi- , Metall- oder Kunststoffteil, welches verhindert, dass die Tür beim Öffnen gegen die Wand schlägt. Es wird an der Wand hinter der Türe (teilweise in der Form, dass der Türgriff daran anschlägt) oder auf dem Fußboden befestigt. Er wird unter Umständen mit einem Türfeststeller kombiniert, einem Haken an der Wand oder am Bodenstopper, welcher die Türe in geöffneter Position festhält. Standriegel: eine Vorrichtung bei zwei- oder mehrflügeligen Türen, welche den zweiten Flügel (Steh- oder Standflügel) fixiert, auch wenn der Gehflügel geöffnet ist, und diesem Widerstand und Halt beim Schließen bietet. In der Regel in Form von Riegeln, welche von der Oberkante in die Türzarge oder den Türstock und an der Unterkante in eine Öffnung in der Türschwelle oder im Boden eingeschoben werden Türschließer: pneumatische oder hydraulische Vorrichtung, welche das Zufallen der Tür steuert und unter Umständen erzwingt (Feuerschutztüre etc.) Türöffner: Ein Türöffner ist eine elektronische, von einer Fernbedienung im Türrahmen gesteuerte Vorrichtung mit einer elektromagnetischen Schlossfallen-Entriegelung Türklopfer: Klopfmechanismus, der ein Klopfen von Hand ersetzt und verstärkt; Vorläufer der elektrischen Türklingel bzw. elektronischen Meldegeräusche bzw. -melodien Türklangspiel: gibt einen Klang von sich, wenn jemand durch die Tür kommt (z.B. in wenig frequentierten Läden; es signalisiert z. Bsp. einem Ladenbesitzer, dass Kundschaft eintritt) Türharfe: eine am Türblatt zu befestigende kleine Harfe, deren Saiten bei Bewegung der Türe durch auf Höhe der Saiten aufgehängte kleine Kugeln zum Klingen gebracht werden Türspion: kleine Linse im Türblatt, durch welche in den Raum vor der Tür (z. B. Treppenhaus) gesehen werden kann Türkette: Vorrichtung, die verhindert, dass eine Türe (ungebeten von außen) weiter als nur einen Spalt breit geöffnet werden kann Briefwurfschlitz: in das Türblatt eingebaute Öffnung, durch welche Postsendungen und anderes in den Raum hinter der Türe oder in einen Sammelbehälter geworfen werden können Türheber: hebt eine Tür beim Öffnen um etwa 5 bis 10 Millimeter an, um Unebenheiten im Boden zu überwinden, welche das reibungsloses Öffnen der Türe beeinträchtigen würden. Türen nach ihrer Funktion Personentüren Standardtür – Zimmertür (Innentür), Drehtür, in der Regel mit Holzoptik ohne jegliche Anforderungen, mit Buntbartschloss (BB), WC-Schloss oder Profilzylinderschloss (PZ). Schallschutztür – das Türblatt ist mit schalldämmendem und/oder -dämpfendem Material gefüllt (zur Schalldämmung und/oder Schalldämpfung) und verfügt über mindestens eine allseitig umlaufende Dichtungsebene (im Bereich der Schwelle ist dies in der Regel eine absenkbare Bodendichtung). Sicherheitstür – massive Tür mit diversen Sicherheitsmerkmalen wie Mehrfachverriegelung mit Hintergreifhaken, Profilzylinderschloss, Sicherheitsschließblech und Bandseitensicherung. (siehe auch: Letzttür) Brandschutztür oder Feuerschutztür oder Feuerschutzabschluss-(nachgenannter Passus gilt nur für Deutschland und ist derzeit nach DIN 4102-5 und DIN 4102-18 geregelt) diese Tür bietet Schutz vor Bränden und muss selbsttätig schließend sein (verschiedene Brandschutzklassen T30, T60, T90 – die Zahl gibt an, wie viele Minuten ein Feuer mindestens aufgehalten werden muss, um die Brandschutzprüfung zu bestehen). Eine Feuerschutztür muss nicht gleichzeitig eine Rauchschutztür sein (ist jedoch sehr sinnvoll, da durch Rauch und giftige Gase wesentlich mehr Personen zu Schaden kommen als durch Feuer). Eingebaute Feuerschutzabschlüsse in Deutschland müssen über eine allgemein bauaufsichtliche Zulassung verfügen. Nach § 17 (Brandschutz) und § 38 (Notwendige Flure und Gänge) der Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen – Landesbauordnung (BauO NRW) in der Fassung vom 1. März 2000 müssen neu montierte Brandschutztüren auch Rauchschutztüren sein. Diese erteilt das Deutsche Institut für Bautechnik in Berlin. Brandschutztüren, auch Feuerschutzabschlüsse (FSA) genannt, sind in Deutschland kennzeichnungspflichtig. Diese Türenbauart wird von unabhängigen zugelassenen Überwachungsstellen im Herstellerwerk auf ihre zulässige Konstruktion und Fertigung überwacht. Rauchschutztür – bietet Schutz vor Rauch. Rauchschutztüren sind in Deutschland nach DIN 18095 genormt. Sie sind speziell abgedichtet, z. B. durch mechanisch absenkbare Bodendichtungen, und müssen selbsttätig schließend sein (z. B. durch Türschließer s.u.). Rauchschutztüren sind in Deutschland kennzeichnungspflichtig. Einbruchhemmende Türen sind dort zu verwenden, wo das unbefugte gewaltsame Eindringen in einen zu schützenden Raum oder Bereich erschwert oder behindert werden soll. Seit September 2011 haben die Europäischen Normen EN 1627–EN 1630 die bis April gültige DIN V 18103 und danach gültige Vorgängerfassung der EN 1627 abgelöst und definiert verschiedene Widerstandsklassen.[1] → Hauptartikel: Einbruchschutz, Abschnitt Einbruchschutznormen Strahlenschutztür – bietet Schutz vor Strahlung durch Bleiplatteneinlagen. Der Wert wird als Bleigleichwert in mm angegeben. Ein Bleigleichwert von 2 wäre gleich dem Schutz, den eine 2 mm starke Bleiplatte bieten würde, und ist zum Beispiel zur Abschirmung von Röntgenräumen geeignet. Haustür – zweckmäßigerweise eine massive Tür, die mit diversen Sicherheitsmerkmalen ausgestattet – um das Haus vor unbefugtem Zutritt zu schützen – und wetterfest ausgerüstet (Klimaklasse gegen Verzug usw.) bzw. für Außeneinsatz geeignet (witterungsbeständig) sein sollte. Paniktür – Tür, deren Verriegelung sich (wahlweise) von innen durch die Betätigung des Drückers lösen lässt (zum Beispiel in öffentlichen Gebäuden). Diese Tür kann bei Gefahr immer in eine Richtung geöffnet werden (Panikschloss), um eine Flucht zu gewährleisten. Schlupftür – eine zu dessen Entlastung von Öffnungs- und Schließvorgängen in ein größeres Tor eingebaute Tür, z. B. in Garagentoren. Zellentür – massive Tür mit Türspion (Guckloch) und Riegel. Tapetentür – ist eine gleichermaßen wie die Wand tapezierte und somit verkleidete und bei oberflächlicher Betrachtung nicht sofort zu erkennende Tür. (siehe auch Geheimtür) Tresortür – massive Stahltür mit einem oder mehreren Sicherheitsschlössern. Bodentor – bodenbündige, meist befahrbare Horizontaltür. Aufzugstür – Schiebetür mit Zugang zu einer Aufzugsanlage Geheimtür – getarnter, dreh- oder schiebbarer Zugang zu einem Versteck Bahnsteigtür – zusätzliche Einstiegssicherung auf bestimmten Bahnhöfen Neben der klassischen Version der Tür, welche Zimmer voneinander abtrennt, existieren viele weitere Formen und Arten von Türen. All diese Formen haben eines gemeinsam: Eine Tür trennt zwei verschiedene Bereiche. Autotür (Fahrertür, Laderaumschiebetür, Heckklappe, Heckdrehtür). [2] Türen von Autos und Kutschen werden veraltet auch als Schlag bezeichnet. An Kurz- und Schienenfahrzeugen finden sich (heute meist automatische) Fahrzeugtüren. Gerätetüren Schließlich dient eine Tür in verkleinerter Form der manuellen Beschickung: Möbeltür Ofentür Kühlschranktür Feuertür Türen nach ihrer Bewegungsart Karusseltüre im historischen Kaiserbad in Karlsbad (Karlovy Vary) Römische Falttür in Pompeji (1. Jh. n. Chr.) Anschlagtür, auch als Schwenktür bezeichnet, häufigste Bauart, man unterscheidet gefälzte Türen und stumpf einschlagende Türen. Schiebetür Schwenkschiebetür [3] oder Schiebe-Schwenk-Tür, häufig auch gleichermaßen wie die Anschlagtür als Schwenktür bezeichnet, der Türflügel wird hier aus der Wandebene heraus- und beiseitegeschoben. Falttür (Karussell)drehtür, häufig als Eingang zu Einkaufszentren Klapptür, verstanden als oben angeschlagene Tür Falltür Pendeltür, in der Regel zweiflügelig, beide Flügel schwingen nach dem Öffnen automatisch (durch entsprechende Federn in den Bändern) in die Geschlossen-Stellung zurück, z. B. als Eingang in der Darstellung von Western-Saloons oder als Abschluss von Windfängen Stall- oder Klöntür, das Türblatt ist geteilt in einen oberen und einen unteren Teil Automatiktür mit elektrischem Antrieb Drehplattentür doppelschlägige Tür mit unabhängig voneinander zu öffnendem Ober- und Unterteil Türen nach Material Es wird unter anderem zwischen Glastür, Steintür, Holztür, Metalltür und Gittertür unterschieden. Türen nach Art der Zarge Futtertür – Die Tür ist an einer klassischen hölzernen Umfassungszarge montiert, welche die Wandöffnung an drei Seiten umschließt. Rahmentür – Die Tür ist an einer Blockzarge (auch Blockrahmen, Stockrahmen, Stockzarge oder Blendrahmen genannt) montiert, welche an einer beliebigen Stelle innen an die Wandöffnung oder an einer Seite vor der Wandöffnung angeschlagen ist. Zargentür – Die Tür ist an einer Eck- oder Umfassungszarge aus einem Metallprofil montiert. Normen und Standards EN 179, EN 1125: Beschläge im Zuge von Flucht- und Rettungswegen Türblatt- und Zargenmaße Für den Wohnungsbau werden Türblatt- und Zargenmaße in der DIN 18101 definiert. Aus den vorgesehenen Toleranzmaßen ergibt sich für den Luftspalt des linken und des rechten senkrechten Falzes zusammengenommen ein Luftspalt zwischen Blatt und Zarge von mindestens 5 mm und höchstens 9 mm, wobei der einzelne Spalt 2,5 mm nicht unter- und 6,5 mm nicht überschreiten darf.[4] Die DIN 18101 ist eine Fertigungsnorm, die dafür sorgt, dass Türen und Zargen verschiedener Hersteller zueinander passen. Einbaumaße Rohbaumaße der vorzusehenden Wandöffnungen sind in der DIN 18202 - Toleranzen im Hochbau - geregelt. Siehe auch die Normen DIN 4172 und DIN 18100, die sich mit den traditionell im Mauerwerksbau verwendeten Baurichtmaßen befassen. Siehe auch Tor (Architektur), Portal (Architektur) Literatur Deutsches Institut für Normung (Hrsg.): Türen und Türzubehör. Normen. (= DIN-Taschenbuch; Bd. 240). 3. Auflage. Beuth, Berlin u. a. 2003, ISBN 3-410-15700-X Philipp Jantscher: Moderne Türen, Tore, Glasabschlüsse und Verwandtes. Voigt, Leipzig 1925 (Digitalisat) Florian Langenbeck, Mila Schrader: Türen, Schlösser und Beschläge als historisches Baumaterial. Ein Materialleitfaden und Ratgeber. Edition Anderweit, Suderburg-Hösseringen ca. 2002, ISBN 3-931824-30-6 Rüdiger Müller: Das Türenbuch. Umfangreiches Fachwissen rund um die Tür. DRW-Verlag, Leinfelden-Echterdingen 2002, ISBN 3-87181-357-5 Ludwig Nölte-Bürner: Türen und Tore aus Deutschland, Österreich und Schweiz. Julius Hoffmann, Stuttgart 1921 (Digitalisat) Klaus Pracht: Türen, Portale und Tore aus Metall. Coleman, Lübeck 2001, ISBN 3-87128-050-X Georg Simmel: Brücke und Tür. In: Der Tag. Moderne illustrierte Zeitung Nr. 683, Morgenblatt vom 15. September 1909, Online-Text Fritz Spannagel: Die Bauschreinerei. Otto Maier, Ravensburg 1950 (Nachdruck als Das große Türen-Buch für Schreiner, Architekten und Lehrer, Edition Libri Rari, Hannover 2001, ISBN 3-88746-431-1) Weblinks Wiktionary: Tür – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen Wikiquote: Tür – Zitate Commons: Türen – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien Harald Kretzschmar: Türenseite. Abgerufen am 23. Oktober 2008 (umfangreiche Monographie zum Thema Tür). Ohne Impressum: Tür & Tor. Alte Türen und Tore aus Österreich und Umgebung. Abgerufen am 23. Oktober 2008 (Bildergalerie zu Türen, Toren und Beschlägen). Türautomation. In: Baunetz Wissen. Norma Müller, abgerufen am 23. Oktober 2008 (Online-Lexikon zu Automatiktüren mit Basiswissen, Beispielen, Terminen, Adressen, etc.). Fragenkatalog zu der Produktnorm EN 14351-1 für die CE-Kennzeichnung bei Fenstern und Türen (PDF-Datei; 44 kB) Verzeichnis für techn. Fachbegriffe bei Türen (PDF-Datei; 1,02 MB) Fachwissen aus baulicher Sicht auf der [1] des Sachverständigen des Tischlerhandwerks Karl-Hermann Ries Quellen Joachim Beständig: Neue Normenreihe DIN EN 1627 ff für einbruchhemmende Bauprodukte. In: holztechnologie 53 (2012) 2. Institut für Holztechnologie Dresden (ihd), 2012, S. 52–53, abgerufen am 18. August 2013. Innovative Konzepte von Autodesignern,(Die Welt vom 8. März 2010) Schwenkschiebetüren gewährleisten maximalen Einstiegskomfort (PKW) Schwenkschiebetüren in Zügen bis 350 km/h www.Tischler.de, abgerufen am 18. Oktober 2012 Von „http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Tür&oldid=126501948“ Kategorien: TürAbsperrung (Bauteil) Diese Seite wurde zuletzt am 15. Januar 2014 um 15:37 Uhr geändert. Abrufstatistik Der Text ist unter der Lizenz „Creative Commons Attribution/Share Alike“ verfügbar; Informationen zum Lizenzstatus eingebundener Mediendateien (etwa Bilder oder Videos) können im Regelfall durch Anklicken dieser abgerufen werden. Möglicherweise unterliegen die Inhalte jeweils zusätzlichen Bedingungen. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit den Nutzungsbedingungen und der Datenschutzrichtlinie einverstanden. Wikipedia® ist eine eingetragene Marke der Wikimedia Foundation Inc.