Neue Gesetze: Das ändert sich ab September Berlin - Von September an gelten neue Regeln für die Früherkennungsuntersuchungen bei Kindern sowie acht neue Ausbildungsverordnungen für das neue Ausbildungsjahr. Zudem tritt die «sechste Stufe» zum Untergang der Glühbirne in Kraft. Hier wesentliche Änderungen: Früherkennung bei Kindern Mit dem neuen Programm (U1 bis U9) wird auch das gelbe Untersuchungsheft vollständig überarbeitet. Zudem soll die Beratung zum Impfschutz verbindlich sein. Verbesserungen gibt es vor allem bei den Untersuchungen zur Entwicklung der Sprache, der Fein- und Grobmotorik sowie der Sehleistung. Auch können Neugeborene vom 1. September an bundesweit auf Mukoviszidose getestet werden. Forciert wurde das Screening zur Früherkennung der seltenen erblichen Stoffwechselkrankheit vom Universitätsklinikum in Dresden. Dort werden bereits seit zehn Jahren alle in Ostsachsen zur Welt kommenden Kinder beim üblichen Neugeborenen-Screening auf diese Erkrankung untersucht. Die Erkrankungen können ohne Behandlung zu schwersten geistigen oder körperlichen Behinderungen führen in manchen Fällen sogar zum Tod. Halogenlampen mit Reflektor verboten: http://www.mt.de/weltnews/politik/nachrichten_aktuell/20903226_Neue-Gesetze-Das-aendert-sich-ab-September.html